1. Zweck dieser Richtlinie
Diese Richtlinie erläutert, welche Kategorien von Cookies oder vergleichbaren Technologien auf gdfeipin.com eingesetzt werden können und nach welchen Grundsätzen Einwilligungen eingeholt werden.
2. Technisch notwendige Technologien
Notwendige Technologien dienen Funktionen, die für die Bereitstellung eines ausdrücklich gewünschten digitalen Dienstes erforderlich sind, etwa Sicherheitsfunktionen, Formularabläufe oder die technische Auslieferung von Seiteninhalten. Sie werden nur im dafür erforderlichen Umfang eingesetzt.
3. Analyse
Analyse-Technologien können genutzt werden, um aggregiert zu verstehen, welche Inhalte aufgerufen werden und wo technische Probleme auftreten. Solche Technologien werden, soweit eine Einwilligung rechtlich erforderlich ist, erst nach wirksamer Zustimmung aktiviert. Die Speicherdauer richtet sich nach dem konkret eingesetzten Dienst und wird in der Einwilligungsoberfläche ausgewiesen.
4. Marketing
Marketing-Technologien können dazu dienen, die Wirksamkeit von Kampagnen zu messen oder Inhalte interessenbezogen auszuspielen. Soweit hierfür Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden oder personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nur auf einer gültigen Rechtsgrundlage und, soweit erforderlich, nach Einwilligung.
5. Drittanbieter
Werden Analyse- oder Marketingdienste Dritter eingesetzt, können diese Empfänger von technischen Nutzungsdaten sein. Informationen zum jeweiligen Anbieter, Zweck und zu möglichen Drittlandübermittlungen werden in der dazugehörigen Einwilligungsinformation und Datenschutzerklärung bereitgestellt.
6. Laufzeiten
Session-Technologien enden grundsätzlich mit der jeweiligen Sitzung. Persistente Technologien können für einen festgelegten Zeitraum gespeichert werden. Die konkrete Laufzeit hängt von Funktion und Anbieter ab und soll so kurz wie für den jeweiligen Zweck möglich bemessen sein.
7. Einwilligung und Widerruf
Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden. Die Ablehnung nicht notwendiger Technologien darf den Zugang zu den wesentlichen Inhalten nicht davon abhängig machen, dass in Analyse oder Marketing eingewilligt wird, sofern keine rechtlich zulässige Ausnahme besteht.
8. Rechtsgrundlagen
Für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf Endgeräten gelten insbesondere die Anforderungen des § 25 TDDDG. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der DSGVO, insbesondere nach Art. 6 DSGVO.